Covid-19 - Schweiz
Die Hindernisse für Touristen in der Schweiz sind nach wie vor sehr zahlreich

Covid-19 - Schweiz


21.10.2020 13:30
Die obligatorische Quarantäne, die Reisende erwartet, die aus bestimmten Ländern in die Schweiz zurückkehren, ist nicht das einzige Problem, welches den Freizeit- oder Geschäftstourismus erschwert. In vielen Ländern sind die Einreisebestimmungen eng und ändern sich schnell. Überblick.
Schweizer, die aus beruflichen, familiären oder Freizeit Gründen ins Ausland reisen, haben immer noch viele Probleme, die mit dem Fortbestehen der Covid-19-Pandemie in einer Vielzahl von Ländern zusammenhängen.

Sie müssen zunächst sicherstellen, dass sie zur Einreise in das Bestimmungsland berechtigt sind, und dann die verschiedenen vor Ort geltenden Hygienevorschriften einhalten, bevor sie bei ihrer Rückkehr in die Schweiz noch eine Zeit der Quarantäne beachten müssen oder nicht.

Einreise in das Bestimmungsland - Schengen-Raum
Die Länder des Schengen-Raums haben versucht, eine gemeinsame Politik einzuführen, aber die Zunahme der Fälle zu Beginn des Sommers hat diese Politik untergraben. Einige Länder haben einseitige Maßnahmen ergriffen, die von der obligatorischen Vorlage eines kürzlich durchgeführten Screening-Tests bei der Einreise in das Land (z. B. Tschechien) bis zur vollständigen Schließung der Grenzen (Ungarn) reichen können, einschließlich einer oder mehrerer obligatorische Prüfungen bei der Ankunft (Island).

Andere Staaten haben je nach Land unterschiedliche Regeln, die nach Risikozonen klassifiziert sind. Personen aus bestimmten Bereichen können nicht einreisen oder müssen der Quarantäne unterwerfen.

Die Europäische Union unterhält eine Website, auf der die wichtigsten Informationen und Beschränkungen zusammengefasst sind, die in den Ländern des Schengen-Raums gelten.

Einreise in das Bestimmungsland - Rest der Welt
Außerhalb der Europäischen Union variieren die Praktiken noch mehr. Auf seiner Website verweist das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, auf die Informationen der zuständigen Behörden des betreffenden Landes und teilt im Abschnitt "Neueste Entwicklungen" eine Reihe von Referenzseiten mit, die konsultiert werden sollten (insbesondere die der Botschaft).
Für Reisende aus der Schweiz (und der EU) ist beispielsweise die Einreise in die USA weiterhin nicht gestattet. Gleiches gilt für Marokko, Australien, Japan oder sogar Thailand, manchmal mit Ausnahmen aus familiären Gründen.

In Großbritannien und Tunesien müssen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz eine 14-tägige Quarantäne einhalten. In Ägypten ist die Einreise von der Vorlage eines negativen Tests für Covid-19 aus den letzten 72 Stunden abhängig.

Die Einreise in Brasilien ist jedoch möglich, aber nur mit dem Flugzeug und über bestimmte Flughäfen. Reisende müssen auch den Nachweis erbringen, dass sie im Ausland krankenversichert sind.

Mehrere Websites sammeln die für mehrere Länder verfügbaren Informationen, sind jedoch nicht immer auf dem neuesten Stand.

Vor Ort zu beachtende Vorschriften
Jedes Land wendet seine eigenen Vorschriften an, um die Ausbreitung von Covid-19 zu bekämpfen. Das Tragen einer Maske ist manchmal nicht zwingend vorgeschrieben. Es kann aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften oder manchmal sogar in allen öffentlichen Gebäuden, einschließlich im Freien, vorgeschrieben sein. Einige Länder, wie Frankreich, haben dies in allen öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben, jedoch nur in bestimmten Regionen des Landes.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten listet auf seiner Website bestimmte mögliche Einschränkungen auf (Abschnitt "In den verschiedenen Ländern getroffene Maßnahmen") und rät auch hier, sich zur Information an die Auslandsvertretungen in der Schweiz zu wenden. Reisende finden auch präzise Informationen bei der Ankunft an internationalen Flughäfen.

Rückkehr in die Schweiz
Seit dem 6. Juli 2020 hat die Schweiz zurückkehrenden Reisenden aus bestimmten als gefährdet eingestuften Ländern eine 10-tägige Quarantäne auferlegt. Ausgenommen sind Transport- oder Umzugsunternehmen, die sich frei bewegen können. Sie müssen jedoch ihre Rückkehr ankündigen. Personen, die diese Richtlinien nicht befolgen, werden mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Franken belegt.

Länder werden abhängig von der Entwicklung der lokalen Gesundheitssituation zu dieser Liste hinzugefügt oder daraus entfernt. In der Regel werden sie hinzugefügt, wenn die Kontaminationsrate im Land in den letzten 14 Tagen insgesamt 60 Fälle pro 100.000 Einwohner übersteigt. Sie wurde seit Inkrafttreten der Maßnahme bereits dreimal aktualisiert: 23. Juli, 8. August und 20. August.

Reiseempfehlung
Zusätzlich zur Liste der als gefährdet eingestuften Länder (siehe oben) veröffentlicht das Staatssekretariat für Migration permanent eine Empfehlung für Reisende mit einer eigenen Liste. Beide sind unabhängig. Die erste basiert auf der gesundheitlichen Situation im Bestimmungsland und erfordert bei der Rückkehr eine Quarantäne. Die zweite berücksichtigt mehr die Bedingungen für die Einreise ins Ausland für die Schweizer, dorthin zu reisen.

Gegenwärtig wird empfohlen, unnötige Auslandsreisen zu unterlassen, außer in Länder im Schengen-Raum und in Großbritannien sowie in 18 Länder außerhalb des Schengen-Raums. Seien Sie jedoch vorsichtig: Mehrere Länder, die die Einreise von Schweizer Touristen nicht akzeptieren, sind aufgeführt. Umgekehrt sind einige für Touristen offene Länder wie Ägypten nicht enthalten.

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