Wohin verreisen?
Wie kann man in 2021 noch verreisen?

Wohin verreisen?


20.09.2021 14:00
Die globale Pandemie hält uns noch immer in Atem und erschwert uns viele Aktivitäten, die ein freies und unbestimmtes Leben ausmachen. Verreisen ist nach wie vor mit Einschränkungen verbunden und die Bestimmungen können sich jederzeit ändern.
Statt zu verreisen, haben viele Menschen sich in Zeiten von Kontaktbeschränkungen neue Hobbys gesucht. Manch einer kann jetzt hervorragend Cocktails mixen und andere haben sich im Online Casino vergnügt. Wenn Letzteres auch für Sie interessant ist, sollten Sie sich beispielsweise 50 Freispiele ohne Einzahlung ansehen. Mit einem solchen Bonus macht das Spielen im Online Casino gleich doppelt so viel Spaß.
Aber wie steht es nun um die Urlaubsplanung? Wohin kann man noch reisen? Mit welchen Einschränkungen muss man rechnen? Und was sollte man vielleicht eher vermeiden?
Wenn Sie wissen möchten, was Sie bei Ihrer nächsten Reise ans Meer oder in die Berge beachten müssen und welche Einreisebestimmungen für Ihr Urlaubsland gelten, dann sind Sie hier genau richtig!

Wohin verreisen?


Seit dem 01.07. wurden die Reisewarnungen für Länder, die als Risikogebiet eingestuft wurden, aufgehoben. Länder mit Virusvarianten oder besonders hoher Inzidenz werden allerdings immer noch mit Reisewarnung versehen. Eine Reisewarnung wird in der Regel ab einer Inzidenz von 200 verhängt. Beachten Sie: Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Es ist aber besondere Vorsicht geboten. Teilweise muss bei der Rückkehr aus dem Ausland auch eine Test- oder Quarantänepflicht eingehalten werden.
Außerdem kann eine Reisewarnung rechtliche Auswirkungen für die Inanspruchnahme der Leistungen aus einer Reiserücktritts- oder Krankenversicherung haben.
Die Lage kann sich aber aufgrund der volatilen Situation schnell ändern und Garantien kann man mit Sicherheit noch keine aussprechen.
Die aktuellsten Informationen finden Sie meistens auf der Website des Robert Koch Instituts.

In Deutschland verreisen


Seit dem 1. Juli 2021 ist die Bundes-Notbremse außer Kraft gesetzt. Es gelten also aktuell die Corona-Verordnungen der einzelnen Bundesländer. Touristische Übernachtungen könnten unter Umständen wieder verboten werden. Informieren Sie sich also auch recht kurzfristig vor Ihrem Aufenthalt, wie die aktuellen Regelungen aussehen.
Sollten touristische Übernachtungen tatsächlich wieder untersagt werden, muss in Deutschland der Hotelier für die Stornierung sorgen und kann den Zimmerpreis nicht mehr von Ihnen verlangen.

Wie steht es um Pauschalreisen?


Pauschalreisen benötigen recht viel Planung seitens der Veranstalter. Meist sind An- und Abreise, Übernachtungen und Frühstück in einem pauschalen Preis gebündelt. Oft gehören zu dem Angebot auch bestimmte Führungen, Eintrittsgelder oder Ähnliches. Zwar bemühen sich die Reiseveranstalter natürlich redlich, weiterhin Pauschalreisen anbieten zu können, doch 2020 und 2021 haben viele Menschen festgestellt, dass ein solche Angebote recht unflexibel sind und in diesen unsicheren Zeiten vielleicht nicht die beste Wahl.
Allerdings haben Pauschalreisen auch einen entscheidenden Vorteil. Die Chancen, eine kostenlose Stornierung abzuschließen, stehen besser als bei anderen Reiseformen. Anlass einer solchen Stornierung kann eine weitere Corona-Welle oder ein Lockdown im Urlaubsland sein. Die Umstände müssen Ihre Reise also stark beeinträchtigen oder verhindern, damit eine solche Stornierung in Frage kommt. Zudem sind Sie gesetzlich abgesichert, falls der Reiseveranstalter der Pauschalreise Insolvenz anmelden muss.

Frühbucherrabatt vs. Stornokosten


Bei frühzeitiger Buchung bieten die Reiseveranstalter besonders günstige Preise an. Sie sollten sich aber nicht blind auf solche Angebote stürzen, sondern den Frühbucherrabatt mit den Stornokosten vergleichen. Wenn die Corona-Situation Ihnen doch einen Strich durch die Rechnung macht, bringt Ihnen der Frühbucherrabatt auch nicht mehr viel.

AGBs beachten


Bei der Buchung Ihrer Unterkunft sollten Sie die Geschäftsbedingungen des Anbieters prüfen und untersuchen, ob und unter welchen Bedingungen eine Stornierung kostenlos bleibt. Viele Veranstalter haben die Bedingungen aufgrund der aktuellen Situation recht großzügig gestaltet, doch Sie sollten nicht auf den guten Willen des Veranstalters vertrauen und vorab die Konditionen checken. Meist sind beispielsweise nicht alle Reiseformen bei kostenloser Stornierung inbegriffen. Manchmal ist eine Stornierung zum Beispiel bei Flugpauschalreisen möglich, bei Kreuzfahrten jedoch nicht.

Einschränkungen abwägen


Sie sollten sich im Klaren sein, dass Sie manche Angebote unter Umständen nicht wahrnehmen können. Vor einer Buchung sollten Sie die aktuellen Bestimmungen im Urlaubsland nachlesen. Auch wenn Sie beispielsweise den normalen Preis im Hotel zahlen, können Sauna und Schwimmbad aufgrund der Corona-Regeln gesperrt sein. Auch Museen und andere Kulturstätten sind womöglich nicht für Besucher geöffnet.

Mögliche Folgen bei der Rückkehr


Wie schon erwähnt, müssen Sie als Rückkehrer aus einem Risikogebiet grundsätzlich erst einmal in Quarantäne. Wie die Ausnahmen für vollständig geimpfte Personen, genesene und getestete Menschen aussehen, können Sie hier nachlesen.
Arbeitsrechtlich können Sie Probleme bekommen, wenn Sie aufgrund der verpflichtenden Quarantäne nicht zur Arbeit erscheinen können.

Auslandskrankenversicherung


Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Behandlung, wenn man in einem EU-Mitgliedsland oder einem Land mit Sozialversicherungsabkommen einen Unfall hat oder akut erkrankt. Allerdings werden Leistungen wie ein Krankenrücktransport nicht übernommen.
Es macht daher durchaus Sinn, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Man ist dann auch außerhalb der EU im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung sicher. Eine solche Versicherung muss aber abgeschlossen werden, bevor man die Reise antritt.

Alternative zur Pauschalreise


Individualreisende stehen im Falle eines neuen Lockdowns oder einer erneuten Corona-Welle im jeweiligen Land vor etwas komplexeren Problemen. Sie müssen gegebenenfalls mit mehreren Parteien zu einer Einigung kommen (Vermieter, Mietwagenunternehmen etc.). Wenn die Anbieter ihre Leistung erbringen können, ist eine kostenfreie Stornierung normalerweise nicht möglich.
Natürlich können Sie vorab selbst die Bedingungen für eine Stornierung oder Umbuchung mit dem Anbieter des Hotels oder der Ferienwohnung aushandeln. Lassen Sie sich das Ergebnis aber unbedingt schriftlich bestätigen.
Am sichersten ist generell das Verreisen in Deutschland. Und auch hierzulande gibt es allerlei schöne Ecken zu entdecken. Unsere Lieblings-Reiseziele in Deutschland sind:
  • Bamberg: Statt Venedig kann man auch einfach ins romantische Bamberg fahren. Die fränkische Stadt ist ebenfalls von vielen Kanälen durchzogen. Die Altstadt mit ihren charmanten Fachwerkhäusern ist wirklich wunderschön. Das Stadtzentrum wurde von der UNESCO sogar als Weltkulturerbe ausgezeichnet.
  • Ostsee: Statt ans Mittelmeer zu fliegen, kann man es sich auch an der Ostsee gemütlich machen. Beispielsweise auf Rügen, der größten Insel Deutschlands, kann man sich fantastisch entspannen und wird den Strand in Griechenland oder Italien nicht mehr vermissen.
  • Eibsee: Nicht nur auf den Malediven findet man türkisfarbenes Wasser vor. Der Eibsee liegt an der Zugspitze und hat eine sehr gute Wasserqualität. Zwar gibt es keinen weißen Sandstrand, doch das Bergpanorama ist auch nicht von schlechten Eltern.