Passend: Urlaub in Bad Füssing (Deutschland)

Gute Nachrichten für Millionen Krankenversicherte:
Das "Comeback" der Kur ist beschlossene Sache

Gute Nachrichten für Millionen Krankenversicherte:


17.06.2021 13:04
Es sind gute Nachrichten für Millionen Versicherte in Deutschland: Medizinische Vorsorgemaßnahmen in den Heilbädern sind künftig wieder Pflichtleistung der Krankenkassen. Der Bundestag hat dem Gesetz jetzt zugestimmt. Der Bundesrat wird dem Entwurf aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn voraussichtlich Ende Juni abschließend "grünes Licht" geben. Die Entscheidung ist ein Meilenstein: "Bisher war es der individuellen - und bisweilen schwer nachzuvollziehenden - Entscheidung der Kassen überlassen, ob sie einem Kurantrag zustimmen oder ihn ablehnen", sagt Daniela Leipelt, Kur- und Tourismusmanagerin in Bad Füssing, dem übernachtungsstärksten Kurort Deutschlands an der bayerisch-österreichischen Grenze.

Titelbild: Gesunde Bewegung im Wasser: Das legendäre Bad Füssinger Thermalwasser, das mit bis zu 56 Grad Celsius in einmaliger Wirkstoff-Zusammensetzung aus 1.000 Metern Tiefe sprudelt, ist der Motor für die Erfolgsgeschichte des Kurortes an der bayerisch-österreichischen Grenze. Bad Füssings Heilwasser enthält eine besondere Art von Sulfid-Schwefel mit starker Heilwirkung gegen Gelenkerkrankungen, Rheuma und Rückenprobleme.
© Kur- & GästeService Bad Füssing


Die "Wiedereinführung der ambulanten und der stationären Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach §23/2 und 4 SGB V", wie es im Juristendeutsch heißt, ist Teil des so genannten Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes. Der Deutsche Bundestag beschloss das Gesetz, das Kassenkuren künftig wieder zur Pflichtleistung macht, nach mehreren Monaten parlamentarischer Beratung am 11. Juni.

Bei einer so genannten "ambulanten Vorsorgeleistung" zahlen die Kassen die Kosten für ärztliche Behandlungen und für die vom Arzt verordneten Medikamente sowie für Anwendungen wie Bäder, Massagen und andere Therapieangebote. Zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrt können Versicherte von der Kasse einen Zuschuss erhalten.

Deutschlands Kurorte hatten sehnsüchtig auf die Entscheidung gewartet: Als die ambulanten Vorsorgekuren noch Pflichtleistungen waren, profitierten davon Mitte der 1990-er Jahres jedes Jahr rund 900.000 Bundesbürger. 2020 waren es bundesweit gerade noch rund 11.500, davon rund 6.000 in Bayern.

Das ist ein Rückgang von fast 99 Prozent. "Jetzt haben wir die große Chance, diesen Trend umzukehren und die Chance, noch mehr Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, unser Gesundheitsangebot zu nutzen", sagt auch der Bad Füssinger Bürgermeister Tobias Kurz. "Ich freue mich, dass sich unser langjähriger und hartnäckiger Einsatz gelohnt hat", so der Rathauschef des Heilbads in Niederbayern, das 2019 - im letzten Jahr vor der Corona-Pandemie - rund 2,4 Millionen Übernachtungen und über 1,6 Millionen Besucher zählte.

Der Ort verwöhnt seine Gäste unter anderem mit der mit rund 12.000 Quadratmetern größten Thermenlandschaft in Europa. Das legendäre Bad Füssinger Thermalwasser, das mit bis zu 56 Grad Celsius in einmaliger Wirkstoff-Zusammensetzung aus 1.000 Metern Tiefe sprudelt, ist der Motor für die Erfolgsgeschichte des Kurortes. Bad Füssings Heilwasser enthält eine besondere Art von Sulfid-Schwefel mit starker Heilwirkung gegen Gelenkerkrankungen, Rheuma und Rückenprobleme.

Bad Füssing bereitet nach den Worten von Kur- und Tourismusmanagerin Daniela Leipelt aktuell bereits konkrete Maßnahmen vor, um Stammgäste auf die neuen Möglichkeiten hinzuweisen. "Freuen Sie sich schon heute darauf, in Zukunft wieder auf Basis der Gesetzesänderung durch Ihre Krankenkasse in den Genuss eines Kuraufenthaltes in Bad Füssing zu kommen. Denn es ist vielfach erwiesen, dass das Bad Füssinger Thermalwasser in Kombination mit entsprechenden Therapien einen wesentlichen Beitrag zur Gesundung und Gesundheitsvorsorge leisten kann", lautet nach den Worten Daniela Leipelts eine der Botschaften der geplanten Kampagne.

Auch der Bayerische Heilbäderverband begrüßt den Beschluss des Bundestags, drängt aber auch aufs Tempo bei der Umsetzung. Der Bayerische Heilbäderpräsident Alois Brundobler forderte die gesetzlichen Krankenkassen auf, die Gesetzesänderung "ohne Wenn und Aber" umzusetzen: "Ich warne die Kassen davor, Schlupflöcher zu suchen", so Brundobler, und ergänzte: "Der Weg zu einer Kur darf nicht zum Hürdenlauf für die Patienten werden." Die Covid-19-Pandemie habe eindrücklich vor Augen geführt, wie wichtig Prävention sei. Es gebe viele Langzeitfolgen, unter denen Patienten leiden. "Hier gilt es, mit gezielter Präventionsarbeit die Lebensqualität zu verbessern", so Brundobler.

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