Ende der Sommerferien:
Entschädigungen bei Flugverspätungen

Ende der Sommerferien:


08.09.2015 10:42
Die Sommerferienzeit neigt sich dem Ende zu. Millionen Urlauber verbrachten bereits die „schönsten Wochen des Jahres“ im Ausland. Wie jedes Jahr gibt es jedoch Tausende Reisekunden, die unter Flugverspätungen leiden mussten. Dass ihnen einen Entschädigung zusteht, wissen die wenigsten Fluggäste.
Wenn ein Flugzeug viel zu spät am Ziel ankommt (mindestens drei Stunden), haben Flugpassagiere aus der Europäischen Union gemäß der Fluggastrechte-Verordnung den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Diese liegt zwischen 250 und 600 Euro. Das Gleiche gilt auch, wenn Fluggäste aufgrund der Verspätung den Anschlussflug verpassen, wenn die Flüge zusammen gebucht wurden. Dabei spielt es keine Rolle, was der Flug gekostet hat. Auch bei günstigen Flügen kann eine Entschädigung von den Airlines verlangt werden.
Sollte es zu Flugausfällen aufgrund von außergewöhnlichen Umständen kommen, so sind die Airlines nicht unbedingt dazu verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Dafür sind sie aber verpflichtet, ihre Fluggäste ordentlich mit Essen und Trinken sowie einem kostenlosen Telefonat zu versorgen. Notfalls müssen auch die Kosten einer Hotelübernachtung übernommen werden.
Viele Verbraucher kennen ihre Fluggastrechte nicht und diejenigen, die selbst den Versuch wagen, ihren Entschädigungsanspruch durchsetzen, scheitern oftmals an der mangelnden Kooperationsbereitschaft der Airlines.

Anspruchsdurchsetzung mit Unterstützung
Wenn sich Verbraucher erfolglos um eine Einigung mit der Airline bemüht haben, sich die Fluggesellschaft nicht gemeldet hat oder es zu einer negativen Antwort kam, glauben viele Verbraucher, dass nur noch der Gang zum Anwalt bleibt. Dass es inzwischen Unternehmen gibt, die sich auf derartige Fälle spezialisiert haben und dabei helfen, den Entschädigungsanspruch durchzusetzen, wissen nur die wenigsten.
In der Regel verfügen diese Unternehmen über umfangreiche Datenbanken mit allen wichtigen Details zu Flügen und deren Verspätungen. Mit nur wenigen Klicks können Geschädigte mithilfe des dort angebotenen Entschädigungsrechners herausfinden, welche Ansprüche sie geltend machen können. Kosten fallen für die Nutzer in der Regel nicht an, da die Unternehmen rein auf Erfolgsbasis tätig sind.
Ein solches Unternehmen, das Fluggastrechte rein auf Erfolgsbasis durchsetzt, ist beispielsweise ClaimFlights. Der Fluggast braucht hier nur eine Gebühr zu zahlen, wenn der Anspruch auch wirklich gegen die Fluggesellschaft durchgesetzt wurde.


Erfahrungsbericht einer Urlauberin - zur Verfügung gestellt von ClaimFlights:

„Die Aussicht auf eine Entschädigung ließ mich den Urlaub mit meiner Familie doch noch genießen“


Die Vorfreude auf den Urlaub und Zeit mit der Familie ist groß, doch dann läuft mit den Flügen alles schief. Die Flüge von Frau M. werden mehrfach umgebucht und storniert und mit über acht Stunden Verspätung erreicht sie endlich einen Flughafen 300 km vom Reiseziel entfernt. ClaimFlights klagt für sie eine Fluggastrechteentschädigung von über 1.136 Euro ein.

Der Urlaub ist genehmigt, die Flugtickets für Mitte Mai gebucht. Katharina M. freut sich, zehn Tage bei ihrer Familie in einer russischen Kleinstadt nahe von Rostov-on-Don zu verbringen. Der letzte Familienbesuch liegt schon vier Jahre zurück und die Vorfreude ist riesig. „Meine Familie verwöhnt mich, wenn ich da bin und ich genieße es, Zeit mit Freunden und Verwandten zu verbringen, die ich so selten sehe. Sich persönlich zu sehen, ist es eben doch was anderes als miteinander zu telefonieren.“

Knapp drei Wochen vor der Abreise erhielt Katharina M. eine Mitteilung von der Lufthansa, über die sie die Flüge gebucht hatte. Die Flugroute sei geändert worden, hieß es darin. Frau M. musste schlucken. „Statt von Stuttgart über Wien nach Rostov-on-Don zu fliegen, sollte ich nun über Wien nach Krasnodar fliegen. Ich war geschockt. Ich hatte so viel Geld für die Flüge ausgegeben, die Vorfreude war groß – und dann so was!“ Glücklicherweise erklärte sich ihr Bruder bereit, einen Tag freizunehmen und sie vom Flughafen in Krasnodar abzuholen. „Das ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit“, erklärt Frau M., „das sind 300 km und rund fünf Stunden Fahrtzeit pro Strecke.“ Doch nachdem die Abholung in Krasnodar geklärt war, konnten sich Katharina M. wieder auf die Reise freuen.

Am Abend vor dem Abflug packte sie ihren Koffer mit Kleidung und Geschenken für die Familie, um am kommenden Morgen pünktlich am Flughafen Stuttgart zu sein, denn ihr Flieger sollte schon um 7:45 Uhr gehen. Beim Einchecken folgte dann die nächste böse Überraschung: Ihr wurde mitgeteilt, dass sie nicht über Wien fliegen könne, sondern auf die Strecke Stuttgart – Berlin Tegel – Moskau Vnukovo – Krasnodar umgebucht worden sei. Bis Moskau sollte sie mit Germanwings, einer Tochtergesellschaft von Lufthansa fliegen; der letzte Flug nach Krasnodar würde durch die Gesellschaft Aeroflot durchgeführt. „Wo ich einen Zwischenstopp habe ist mir eigentlich ziemlich egal“, erinnert sich Frau M, „aber statt um 13:30 Uhr in Rostov-on-Don anzukommen, sollte ich nun erst um 18:45 Uhr in Krasnodar und damit erst gegen Mitternacht in meiner Heimatstadt bei Rostov-on-Don ankommen. Ich war so enttäuscht und sprachlos und kämpfte mit den Tränen.“

„Während der Flüge und Wartezeiten am Nachmittag war mir bewusst, dass ich eigentlich längst bei meiner Familie sein sollten.“ Als Katharina M. in Moskau dann ihre letzte Teilflugstrecke antreten wollte, wurde ihr die nächste Hiobsbotschaft überbracht: Ihr Name stand nicht auf der Passagierliste für den Flug SU5800 nach Krasnodar. Da der Flug bereits ausgebucht war, keine Maschine nach Rostov-on-Don ging und ihr Bruder ohnehin schon unterwegs war, blieb ihr nichts anderes übrig, als für 8.394 Rubel bzw. 159,34 Euro ein Ticket für den nächsten Flug nach Krasnador zu kaufen. Aufgrund dieser erneuten Umbuchung verzögerte sich die Ankunft um weitere drei Stunden. „In diesem Moment dachte ich, das ist alles ein schlechter Scherz. Gleichzeitig war mir alles andere als zu lachen zumute. Ich fühlte mich um einen ganzen Nachmittag und ein herzliches Wiedersehen mit meiner Familie betrogen“, erinnert sich Katharina M. Um 21.45 landeten sie endlich in Krasnodar, nahm ihr Gepäck vom Band und konnten wenigstens ihren Bruder, der den halben Abend am Flughafen warten musste, in die Arme schließen. Gegen 3 Uhr nachts erreichten sie dann endlich ihr Reiseziel – eine Kleinstadt ganz in der Nähe von Rostov-on-Don.

Per E-Mail erzählte Katharina M. einer Freundin von ihrer abenteuerlichen Flugreise in ihre Heimatstadt. Diese erinnerte sich daran, einmal etwas über Entschädigungen gelesen zu haben, die Fluggesellschaften Kunden bei Verspätungen zahlen mussten. Katharina M. suchte kurzerhand im Internet nach Hinweisen und stieß schnell auf die Fluggastrechteverordnung und einige Anbieter, die Fluggastrechte einklagten. Bei den meisten Anbietern konnte sie nur ihr Recht bzgl. der Verspätung eines Fluges geltend machen. Nur bei ClaimFlights fand sie die Möglichkeit, den komplexen Fall zu schildern, samt der Änderung des Zielflughafens, der Stornierung der letzten Flugstrecke und der großen Verspätung. Sie trug die Daten ein und wartete.

„Als ich schon nach einigen Tagen vom Anwalt von ClaimFlights hörte, war ich beeindruckt. Noch beeindruckter war ich allerdings über den Streitwert, den er ermittelt hatte. Er klagt 1.136,94 Euro für mich ein!“ Sie erinnert sich: „Ich wollte mich zwar noch nicht zu früh freuen, aber die Aussicht auf eine so hohe finanzielle Entschädigung ließ mich die Strapazen und die Enttäuschung der Woche zuvor doch schneller vergessen und ich konnte die Zeit mit meiner Familie mehr genießen.“

Noch ist der Fall zwar nicht vor Gericht entschieden, aber Dr. Mirko Ulbrich, Geschäftsführer von ClaimFlights, ist sehr zuversichtlich. „Die Faktenlage ist eindeutig. Frau M. steht aufgrund der massiven Verspätung nach Fluggastrechteverordnung 400 Euro Entschädigung zu. Weitere 400 Euro werden für die Nichtbeförderung geltend gemacht, da Lufthansa es verpasst hat, sie auf den Flug von Moskau nach Krasnodar umzubuchen und die Annullierung nicht sieben Tage vor Abflug, sondern am selben Tag erfolgte. Des Weiteren klagen unsere Anwälte für Frau M. die Erstattung der Kosten für das zusätzlich gebuchte Flugticket im Wert von 159,34 Euro ein sowie die Fahrtkosten von Krasnador nach Rostov-on-Dov in Höhe von 177,60 Euro.“ Dr. Mirko Ulbrich hat durch die Fälle, die ClaimFlights bereits abgewickelt hat, eines gelernt: „Die Entschädigungssumme, die wir für unsere Kunden einklagen, machen die negative Flugerlebnisse zwar nicht ungeschehen, aber sie mildern sie in der Retrospektive. Oft sind unsere Kunden überrascht, wie schnell sie die Kompensationszahlungen erhalten und setzten sich gleich an die nächste Urlaubsplanung.“ Frau M. Hat ihre nächste Reise nach Rostov-on-Dov noch nicht gebucht. Sie möchte erst das Ergebnis des Prozesses abwarten. Aber sie weiß schon jetzt: „Von der Entschädigung würde ich meine Familie gerne über Weihnachten besuchen. Und wenn ich dann wieder zig mal umgebucht werde und verspätet lande, werde ich deutlich entspannter sein, weil ich weiß, dass ClaimFlights sich dann wieder für meine Fluggastrechte einsetzen wird.“ Sie lacht. „Und dann kann ich meine Familie wieder besuchen fliegen.“

Autor: ClaimFlights GmbH (Rechts- und Inkassodienstleister / Bonn(DE))


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