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Margensteuer

Die Margensteuer betrifft die Reiseveranstalter und beträgt 2% des Pauschalbetrags
Die Margensteuer ist eine Sonderregelung nach §25 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), die nicht nur in Deutschland gilt, sondern auch in den anderen EU-Lӓndern, wie z.B. in Österreich. Hier wurde die Sonderregelung bereits im Jahr 1995 eingeführt.



Alle Reisenden, die in Österreich von einem österreichischen Reiseveranstalter eine Reise in ein EU-Staat buchen, müssen zusätzlich 2% vom Gesamtpreis als Margensteuer entrichten. Die Margensteuer betrifft somit die Reiseveranstalter.



Sie wird übrigens nicht auf einer Rechnung gesondert aufgezeigt, die Margensteuer ist im Pauschalpreis der Reise bereits eingepreist.