Pflanzen aus dem Urlaub mitbringen:
Was ist erlaubt?

Pflanzen aus dem Urlaub mitbringen:


26.09.2022 15:41
Fast jedem Pflanzenliebhaber ist im Urlaub vermutlich schon mal die eine oder andere hübsche Pflanze am Wegesrand oder in der Hotelanlage aufgefallen. Schnell kommt da der Gedanke auf, dass das Gewächs sicher auch zu Hause im Blumentopf sehr hübsch aussehen würde. Und wenn man Samen, einen Ableger oder gleich die ganze Pflanze mitnimmt, gedeiht sie dort ja vielleicht sogar. Aber darf man das eigentlich? Kann man Pflanzen oder Pflanzenteile aus dem Urlaub einfach so mitnehmen? Was ist erlaubt und was ist verboten? Wir klären auf.

Nicht jedes Souvenir ist legal


Reisesouvenirs gehören als Mitbringsel oder als Erinnerungsstück einfach zum Urlaub. Aber nicht alles darf einfach so mitgenommen und von Land zu Land transportiert werden. Verschiedene Gesetze müssen hier beachtet werden, sonst kann es Probleme mit den einheimischen Behörden und auch mit dem deutschen Zoll geben. Bei Plagiaten spielt der Markenschutz eine Rolle. Kulturgüter (z.B. archäologische Fundstücke) fallen unter den Kulturgüterschutz. Und bei Lebensmitteln, Pflanzen, Tieren und Produkten von oder aus Tieren spielen Seuchenschutz und Artenschutz eine Rolle. Bußgelder und sogar Strafverfahren können drohen, wenn man sich unbedacht für die falschen Urlaubsmitbringsel entscheidet. Und das können tatsächlich auch Pflanzen oder Pflanzenteile sein.

Entscheidend ist häufig, von wo man etwas mitnimmt. Wer in Deutschland Urlaub macht, kann in den meisten Fällen Pflanzen oder Pflanzenteile mitnehmen und damit die heimischen Übertöpfe einfach bepflanzen. Einfuhrbeschränkungen gibt es dabei nicht, da ja auch keine Grenze überquert wird. Alles ist aber auch hier nicht erlaubt. Aus Naturschutzgebieten darf beispielsweise nichts entnommen werden. Besonders geschützte Pflanzen sind auch anderen Standorten tabu. Bei Pflanzen auf Privatgrundstücken (z.B. in Gärten oder der Hotelanlage) fragt man am besten freundlich nach, ob man Ableger oder Samen bekommen kann, denn sonst handelt es sich streng genommen um Diebstahl – auch wenn den wohl kaum jemand ahnden wird.

Schwieriger wird es bei pflanzlichen Mitbringseln aus anderen Ländern. Jedes Land hat bezüglich der Entnahme aus der Natur eigene Regeln und im Zweifelsfall sollte man sich informieren, bevor man etwas mitnimmt.

Was die Einfuhr nach Deutschland betrifft, sind vor allem die Zollbestimmungen entscheidend. Die können Pflanzen, pflanzliche Produkte, aber auch Pflanzsubstrate und Erde betreffen. Bei der Einreise aus EU-Ländern ist das private Mitführen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in der Regel kein Problem. Für Nicht-EU-Länder sind Einfuhrverbote zu beachten. Was nicht verboten ist, kann in geringen Mengen mitgeführt werden. Für Pflanzgut und zum Teil auch für Saatgut braucht man allerdings meist ein Pflanzengesundheitszeugnis vom Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Landes – ein Aufwand, den das pflanzliche Mitbringsel wohl kaum wert ist.

Bestimmungen gibt es nicht ohne Grund


Die strengen Regeln mögen manchem übertrieben erscheinen. Welchen Schaden kann ein kleiner Pflanzenableger schon anrichten? Tatsächlich eine recht großen. Denn er kann Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge einschleppen, die für die heimische Flora und Fauna zu einem großen Problem werden können. Und eingeschleppte Pflanzen können sich unter Umständen auch selbst unkontrolliert ausbreiten. Prominente Beispiele sind die Reblaus und der Riesenbärenklau. Beide wurden im 19. Jhd. mit Pflanzgut nach Europa eingeschleppt. Die Reblaus zerstörte in der Folge mehrere Millionen Hektar an Rebbestand in Europa. Der Riesenbärenklau breitet sich bis heute immer mehr aus und stellt eine Gesundheitsgefahr dar, da er schwere allergische Reaktionen verursacht.