Grenze zu der Tschechischen Republik Neue grenzüberschreitende Wanderwege in die Tschechische Republik29.09.2000 10:03 Dresden (ots) - Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik werden zum
01.10.2000 mehrere grenzüberschreitende Wanderwege neu eröffnet oder in ihrem Nutzungsumfang erweitert. Soweit nicht anders angegeben, kann auf den Wanderwegen die Staatsgrenze täglich in der Zeit vom
01.04. bis 30.09. von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr und in der Zeit vom
01.10. bis 31.03. von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr überschritten werden.
Die zugelassenen Nutzungsarten sind zu beachten.
Auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen werden folgende Wege neu
eröffnet:
* Deutschneudorf - Nová Ves v Horách/Gebirgsneudorf für Fußgänger,
Reitwanderer, Rad-, Ski- und Krankenstuhlfahrer; dieser Weg ist
ganzjährig von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet,
* Sebnitz, OT Hertigswalde (Waldhaus) -
Mikulásovice-Tomásov/Nixdorf-Thomasdorf für Fußgänger und Skifahrer,
* Langburkersdorf - Lobendava/Lobendau für Fußgänger und
Radfahrer,
* Waltersdorf (Herrenwalde) - Dolní Podluzí/Niedergrund für
Fußgänger, Rad-, Ski- und Krankenstuhlfahrer,
* Jonsdorf - Dolní Svetlá/Lichtenwalde für Fußgänger und
Skiwanderer.
Darüber hinaus wird am 01.11.2000 der Wanderweg Klingenthal
(Aschberg) - Bublava/ Schwaderbach für Skifahrer eröffnet. Die
zugelassene Öffnungszeit beträgt bei diesem Weg vom 01.11. bis 31.03.
von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und vom 01.04. bis 15.04. von 07.00 Uhr
bis 22.00 Uhr.
Bei den folgenden bestehenden Wanderwegen werden die zugelassenen
Nutzungsarten erweitert:
* Wernitzgrün - Luby/Schönbach um Reitwanderer, Ski- und
Krankenstuhlfahrer,
* Hinterhermsdorf - Mikulásovice/Nixdorf um Skiwanderer,
* Steinigtwolmsdorf - Lobendava/Lobendau um Radfahrer.
Bei den bereits bestehenden Wanderwegen
* Jöhstadt - Cerny Potok/Pleyl und
* Jöhstadt (Schmalzgube) - Krystofovy Hamry/ Christophhammer
wird die Öffnungszeit vom 01.10. bis 31.03. auf 08.00 Uhr bis
22.00 Uhr erweitert.
Grenzüberschreitende Wanderwege stellen eine Form der Pflege und
der Erweiterung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der
Tschechischen Republik dar. Vor allem für die Grenzgemeinden haben
sie große Bedeutung für das Zusammenleben und die Kommunikation mit
den tschechischen Nachbargemeinden.
Die grenzüberschreitenden Wanderwege dienen dem Freizeitsport und
dem Tourismus. Personen, die die Staatsgrenze auf einem
grenzüberschreitenden Wanderweg überqueren, dürfen sich danach bis zu
sieben Tage in einem 25 km breiten Streifen landeinwärts von der
Staatsgrenze (Grenzzone) aufhalten. Beim Überschreiten der Grenze ist
ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzuführen und auf
Verlangen vorzuzeigen. Die auf den Wanderwegen geltenden
Zollbestimmungen sind zu beachten.
ots Originaltext: Sächsisches Staatsministerium des Innern
Quelle: news aktuell GmbH |