von siriba » 03.11.2011, 12:55
So gut wie jeder Reisende kennt bestimmt das Problem, das einem im Internet ein Hotel angepriesen wurde, welches vor Ort nicht den Erwartungen entspricht. In solchen Fällen können Urlauber über ihren Reiseveranstalter Schadenersatzansprüche geltend machen. Darunter zählen kein versprochener Meerblick, Baustellen vor der Tür oder enormer Lärm. Hierbei darf der Reisepreis jedoch nur um maximal 50 Prozent gemindert werden. Individualtouristen haben es vor Ort etwas schwerer, sie müssen direkt mit dem Hotelier um Preisminderungen kämpfen.